Sachverständiger

Franz Sahler

Franz Sahler 
ö.b.u.v. SV für das Stuckateurhandwerk
Auf dem Steinhäufchen 19
D-54343 Föhren

Fax: + 49 (0) 6502 93 56 15
“öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland  rechtlich nicht geschützt!
Das hat zur Folge, dass sich im Grunde jeder ohne besonderen Nachweis seiner Qualifikation als „Sachverständiger“ bezeichnen kann.

Bestimmt haben auch viele „freie Sachverständige“ hervorragende  Sach- und Fachkenntnisse, allerdings mussten diese Kenntnisse in der Regel nie einer unabhängigen Institution unter Beweis gestellt werden.

Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung “Sachverständiger“ ist die Bezeichnung “öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (ö.b.u.v. SV) nach § 132a gesetzlich geschützt.
Die Handwerkskammern bestellen und vereidigen nur Fachleute mit besonderen herausragenden Qualifikationen. Sie bescheinigt dem Sachverständigen auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert zu sein. Der Bewerber unterzeiht sich einem aufwändigen Schulungs- und Prüfungsverfahren. Alle  ö.b.u.v. Sachverständige müssen sich einem ständigen Fordbildungsprozess unterziehen. Die notwendigen Nachweise der Schulungen unterstehen einer ständigen Kontrolle der Handwerkskammern.
Sollten die Anforderungen nicht nachgewiesen werden, wird dem Sachverständigen der Status „öffentlich bestellt und vereidigt“ aberkannt.

Durch diese Vorgehensweise wird seitens des Gesetzgebers eine klare Abgrenzung zwischen den tatsächlichen Experten und der Berufsgruppe der freien Sachverständigen vorgenommen.

Auf Grund dessen erhalten Sie von einem “öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ immer die Sicherheit ein unabhängiges, überparteiliches Fachgutachten zu erhalten. Egal, ob als Privatgutachten, oder als gerichtlich bestelltes Gutachten.
Der öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist auch befugt, als Mediator in Form eines „Schiedsgutachten“ zu agieren. Hiermit können oftmals langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Auf Grund oben genannten Voraussetzungen  wurde Franz Sahler 1999 von der Handwerkskammer Trier  zum “öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Stuckateurhandwerk“ berufen.



Beruflicher Werdegang
1986 Meisterprüfung im Stuckateurhandwerk
1988 Prüfung zum „Restaurator im Stuckateurhandwerk“, Kammer Münster
1999 Bestellung zum ö.b.u.v. Sachverständiger im Stuckateurhandwerk, HWK-Trier
2007 Prüfung zum „Gebäudeenergieberater“, HWK-Trier



Leistungsprofil,  Sachverständigen Bestellung Stuckateurhandwerk

  • Stuck
  • Restaurierungen, Bestandsaufnahme, Dokumentation, Restaurierungskonzepte
  • Innen- und Außenputze
  • Sanierputze/ Feuchteanalyse / Salzbestimmungen
  • Analyse zu Schimmel- und Algenbildung
  • Wärmedämmverbundsysteme
  • Berechnung von Wärmeschutznachweisen, Taupunkt, Wasserdampfdruck etc.
  • Gebäudeenergieberatung
  • Trockenbau, Ständerwände, Abhangdecken
  • Akustik und Brandschutz
  • Wärme/Kälte/Schallschutz


Tätigkeitsfeld als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Stuckateurhandwerk

  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Überprüfung und Abnahme von Bauleistungen des Stuckateurhandwerks nach VOB
  • Beratende Tätigkeit von Bauherrn und Architekten vor und während der Bauphase
  • Erstellung von Ausschreibungs- und Leistungstexten
  • Kostenanalyse bei energetischen Sanierungen von Altbauten
  • Thermographie und Blower-Door-Test in Kooperation mit örtlichem Ingenieurbüro



Beauftragung und Vergütung

Die Beauftragung meiner Person als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Stuckateurhandwerk in dem oben aufgeführten Leistungsprofil und Tätigkeitsfeld erfolgt in der Regel schriftlich, mit Übersendung einer Sachverständigenbestellung.

Die Entschädigung/Vergütung meiner Tätigkeit erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) gültig seit 01.07.2004.

Hiernach wird der Zeitaufwand der Gutachterarbeit für folgende Leistungen berechnet:

  • Studium der Gerichtsakten einschließlich der Beiakten
  • Durchführung der Orts- und Objektbesichtigung
  • Zeit zur Abfassung der Ladungsschreiben und des Ortsbesichtigungsprotokolls
  • Untersuchungen, Vermessungen, Laborversuche
  • Reisezeit zur Orts- und Objektbesichtigung
  • Zeitaufwand für die Ausarbeitung, das Diktat und die Durchsicht des Gutachtens

  • Abzugsproben

    Ausführung von Abzugsproben

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  • Bauteilöffnung

    Messung der Restfeuchte innerhalb der Bauteilöffnung

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  • Bildtitel

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  • Thermographie

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  • Zugfestigkeit

    Bestimmung der Zugfestigkeit des Klebemörtels mit dem Untergrund

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